Maskenpflicht im Ländle

Bild: Menschen mit Mundschutz

Nachdem es sie in einigen Bundesländern schon gibt, führt nun auch Baden-Württemberg eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Ab dem 27. April an gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Bedecken mit einer einfachen Mund-und-Nasen-Bedeckung. Das kann eine Maske, aber auch ein Schal oder Tuch sein. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begründete die Maßnahme damit, dass sich bisher zu wenige Menschen an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken hielten.

Wer selbst kreativ werden möchte und eine Maske selbst herstellen will, findet hier auf unserer bunten Seite eine Anleitung zur Herstellung eines eigenen Mundschutzes.