GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet

Inkrafttreten zum 1. Januar 2026

Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.

Die angepasste Fassung des Leitfadens wurde online bereit gestellt: www.gkv-spitzenverband.de

Der GKV-Spitzenverband hat ein Informationsschreiben verfasst, in dem die wesentlichen Änderungen und deren Erläuterungen beschrieben sind:

Übersicht über Anpassungen am Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Anlage 2 zum Infoschreiben an die Selbsthilfevertretungen vom 27.06.2025

Quelle: GKV-Spitzenverband, www.gkv-spitzenverband.de
Text: Dr. Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS