
Inkrafttreten zum 1. Januar 2026
Dieses Jahr wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderungnach § 20h SGB V überarbeitet. Er wurde vom Vorstand des GKV-Spitzenverbands in der anliegenden Fassung beschlossen und gilt ab 1.1.2026.
Die angepasste Fassung des Leitfadens wurde online bereit gestellt: www.gkv-spitzenverband.de
Der GKV-Spitzenverband hat ein Informationsschreiben verfasst, in dem die wesentlichen Änderungen und deren Erläuterungen beschrieben sind:
Übersicht über Anpassungen am Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Anlage 2 zum Infoschreiben an die Selbsthilfevertretungen vom 27.06.2025
Quelle: GKV-Spitzenverband, www.gkv-spitzenverband.de
Text: Dr. Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS