Steuerliche Vereinfachungen für ehrenamtliches Engagement

Das Bundesfinanzministerium reformiert das Gemeinnützigkeitsrecht – mit spürbaren Erleichterungen für Vereine und Ehrenamtliche. Ab 1. Januar 2026 sollen die Änderungen greifen.

Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro. Kleine Einnahmen bleiben damit häufiger steuerfrei. Gleichzeitig werden die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen erhöht, was freiwilliges Engagement attraktiver macht.

Für viele Vereine entfällt künftig auch Bürokratie bei Mittelverwendung und Buchhaltung: Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro müssen ihre Gelder nicht mehr zeitnah verausgaben, und bis 50.000 Euro fällt die komplizierte Sphären-Trennung weg.

Neu ist außerdem: E-Sport kann gemeinnützig werden – unter klaren Auflagen zum Jugend- und Gesundheitsschutz.

Die Neuerungen sollen ehrenamtliches Engagement und kleine Vereine entlasten, Bürokratie abbauen und Anreize schaffen, dass mehr Leute sich freiwillig engagieren.

Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums
www.bundesfinanzministerium.de