Starthilfezuschüsse

Die Förderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen in ihrer Anfangsphase. Wesentlich ist, dass die Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Die Starthilfeförderung soll Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Die Förderung versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und ist deshalb keine Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Beantragt werden können:

  • Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sachmittel (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
  • ggf. Kosten für erste Gründungsschritte
Antragsfristen für Starthilfeanträge im Jahr 2019:
  • 25. Februar
  • 3. Juni
  • 26. August
  • 4. November

Die Nachricht über die Bewilligung erfolgt binnen 4 Wochen nach Antragsfrist.

Weitere Infos
www.mitarbeit.de/foerderung_projekte/starthilfefoerderung/foerderrichtlinien
oder per E-Mail bei Corinna Asendorf asendorf@mitarbeit.de oder Beate Moog moog@mitarbeit.de