Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung im Stadtmessungsamt

Gemeinnützige Vereine müssen ihre Gemeinnützigkeit alle drei Jahre gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Dafür sowie bei jeder Vorstands- oder Satzungsänderung müssen die Unterlagen in einer öffentlich beglaubigten Form vorgelegt werden.

Um die Unterlagen in dieser Form vorlegen zu können, braucht es eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung durch eine*n Notar*in oder Ratschreiber*in, die der vertretungsberechtigte Vorstand nur mit persönlichem Erscheinen erhält. Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift echt ist, von wem sie stammt und dass sie vor Notar*in oder Ratschreiber*in vollzogen wurde.

Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen können auch im Stadtmessungsamt der Stadt erfolgen, wo das Ratschreiber-Team im Kundenzentrum ebendiese anbietet. Vereine müssen jedoch im Vorfeld einen Termin vereinbaren.

Bei Vorlage eines Freistellungsbescheids ist diese Dienstleistung für gemeinnützige Vereine gebührenfrei.

Weitere Infos
www.stuttgart.de/grundbucheinsicht