Ab dem 1.1.2023 tritt eine angepasste Fassung des Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kraft, die am 21.10.2022 beschlossen wurde.
Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen Konkretisierungen und einige Ergänzungen zu den im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung im Abschnitt A.8.2 genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt.