Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Bild: Tastatur mit Taste "DSGVO"

Seit dem 25.05.2018 gilt in der europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Dieses ist in der  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) niedergeschrieben. In ihr wird europaweit geregelt, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie findet somit auch für den Bereich der Selbsthilfe Anwendung. Ergänzt wird die DSGVO durch das neu gefasste deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Viele Organisationen und Vereine sind mit dem Umsetzen der Anforderungen der DSGVO zur Zeit stark gefordert bzw. überfordert, denn es ist nicht ganz einfach zu erkennen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Datenschutzgrundverordnung: Umsetzung in der Selbsthilfe

SEKiS Baden-Württemberg hat eine aktuelle Arbeitshilfe zum Thema für Selbsthilfegruppen veröffentlicht, die Gruppen bei KISS Stuttgart mitnehmen oder hier herunterladen können:

Die Selbsthilfekoordination Bayern hat sich ausführlich mit dem Thema Datenschutz in der Selbsthilfe auseinandergesetzt und Informationen sowie eine Leitvereinbarung für Selbsthilfegruppen auf ihre Website www.seko-bayern.de gestellt. Zu den Materialien gelangen Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen hier unter Vorbehalt verfasst sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Zudem hat SeKo Bayern leider keine Personalkapazitäten, außerhalb von Bayern zusätzliche persönliche Auskünfte zu geben. Bei Verwendung des Materials bitte beachten, dass die Entwürfe in Bezug auf die landesweiten Datenschutzbehörde angepasst werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel. 0711 615541-0
E-Mail poststelle@lfdi.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Weitere Literatur- und Quellentipps


Im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir verschiedene Elemente auf unserer Internetseite überarbeitet. Beachten Sie bitte insbesondere die Änderungen in diesen Bereichen: