Viele Menschen sind von der Zuzahlung zu Arzneimitteln und Hilfsmitteln befreit. Wichtig zu wissen: Die Befreiung gilt immer nur für ein Jahr und muss für das neue Jahr neu beantragt werden. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist deshalb alle Kundinnen und Patienten darauf hin, dass die Zuzah-lungsbefreiung des Jahres 2025 für das Jahr 2026 nicht automatisch fortgeschrieben wird. Wer auch im gerade angebrochenen Jahr von Zuzahlungen befreit sein möchte, sollte sich jetzt darum kümmern und zügig handeln. Wer keine gültige Befreiung vorle-gen kann, ist gesetzlich verpflichtet, anfallende Zuzahlungen zu bezahlen.
Gesamte Pressemitteilung des LAV Baden-Württemberg
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