Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Leitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V (gültig bis Ende 2025)
- Leitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V (gültig ab 01.01.2026)
- Krankheitsverzeichnis zur Selbsthilfeförderung (gültig bis Ende 2025) (gültig ab 01.01.2026)
- Das Formular zum Antrag auf Pauschalförderung für 2026 wird momentan von der GKV Baden-Württemberg überarbeitet. Dieses stellen wir Ihnen sobald verfügbar wie gewohnt hier zur Verfügung.
- Ausfüllhilfe zum Antragsformular
- Verwendungsnachweise für die pauschale Krankenkassenförderung:
- ab 799 € pdf-Dokument Verwendungsbestätigung bis 799€ für das Jahr 2025 (für den Antrag 2026)
- ab 800 € pdf-Dokument Verwendungsnachweis ab 800€ für das Jahr 2025 (für den Antrag 2026)
- Projektförderung: Ansprechpartner*innen der Krankenkassen