Projektförderung

Zusätzlich zur Pauschalförderung für die regelmäßige Selbsthilfearbeit kann für besondere Vorhaben krankenkassenindividuelle Förderung beantragt werden, die sogenannte Projektförderung.

Zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben einer Selbsthilfegruppe, die nicht jährlich wiederkehren, können im Rahmen der Projektförderung von einzelnen Krankenkassen bezuschusst werden.

Für die Projektförderung gibt es keine einheitlichen Richtlinien, jede Krankenkasse setzt hier eigene Schwerpunkte.

Folgende Krankenkassen fördern auf der Regionalebene nicht mehr, weil sie die Projekt-Budget den regionalen Fördergremien zur Verfügung gestellt haben: die Techniker Krankenkasse (TK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Hanseatische Krankenkasse (HEK), die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) und die Handelskrankenkasse (hhk).

Projekte können beispielsweise sein:

  • Gesundheitstage, Symposien, Patiententage, Angehörigentreffen, Fachtage, Selbsthilfetage, Jubiläumsveranstaltungen
  • Besondere Workshops oder Kursangebote für die ganze Gruppe
  • Wochenendseminar für Betroffene und Angehörige
  • Themenspezifische Fachveranstaltungen im Rahmen von Gremiensitzungen
  • Plakataktionen, Werbespots

Nicht förderfähig sind z. B. gemeinsame Freizeitaktivitäten, Ausflüge / Urlaubsreisen, kulturelle Veranstaltungen (Konzert-, Theaterbesuche), Finanzierung von Studien, Therapiegruppen, Funktionstraining, Präventionskurse …

Für jedes Projekt ist ein eigener Antrag zu stellen.
Projekte können auch mehrjährig angelegt sein.

Antrag auf Projektförderung kann die Selbsthilfegruppe bis zum 31.12. des laufenden Jahres bei einer Krankenkasse ihrer Wahl stellen.
Da die Mittel begrenzt sind, ist es sinnvoll, die Anträge frühzeitig zu stellen. Eventuelle Antragsfristen bei einzelnen Krankenkassen sind im Einzelfall direkt zu erfragen.

Wichtig: Die Förderung ist nur möglich, wenn Sie diese vor Beginn des Projektes beantragen.
Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit der Krankenkasse Ihrer Wahl auf.

Projektförderung ist vorrangig Fehlbedarfsfinanzierung.

Anträge auf Projektförderung erhalten Sie direkt bei der Krankenkasse, bei der Sie die Förderung beantragen möchten.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch Ihre Krankenkasse vor Ort

Auch bezüglich anderer Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten, wie z. B.

  • Bereitstellung von Räumen
  • Anfertigung von Kopien
  • Beratung

sprechen Sie bitte die Krankenkasse Ihrer Wahl an.

Zum Ausdrucken: