Befristete Sonderregelungen im Vereinsrecht

Seit Frühjahr 2020 gelten vorübergehende Sonderregelungen im Vereinsrecht. Das hatte der Bundestag beschlossen. Dadurch sollten etwa virtuelle Mitgliederversammlungen während der Corona-Pandemie ermöglicht werden. Anfang Januar informierte der Paritätische, dass der Vorstand bald vorsehen kann, dass die Mitgliederversammlung virtuell durchgeführt wird. Mitglieder können keine Teilnahme an einem Versammlungsort verlangen.

Neu ist außerdem, dass Mitgliederversammlungen aufgeschoben werden können, wenn Präsenzveranstaltungen nicht möglich und virtuelle Versammlungen nicht zumutbar sind. Die Regelungen treten ab 28. Februar 2021 in Kraft und gelten vorerst bis Ende 2021. Mehr dazu finden Sie hier.

Sie möchten mehr Infos darüber, wie Sie eine virtuelle Mitgliederversammlung konform durchführen und auf was Sie achten müssen?
Dann melden Sie sich bei unserem Online-Seminar am 11.03.21 für Vorständ*innen, Verantwortliche und Engagierte von Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen aus Stuttgart an.
Anhand des Online-Konferenz-Tools ZOOM sowie verschiedener Onlinewahl-Tools werden die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen zur sicheren Durchführung von Online-Versammlungen und -wahlen beleuchtet.

Mehr Infos
Online-Seminar