Infoveranstaltung „Neue Rechtslage für Selbsthilfegruppen ab dem 01.01.2024“
Renate Mitleger-Lehner, Rechtsanwältin, VST Seko Bayern informiert über die Gesetzesnovellierung, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt.
Diese unterscheidet nunmehr zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft. Für die Selbsthilfelandschaft ergibt sich daraus mehr Klarheit. Eine bessere Abgrenzung zwischen Gruppen, die nach außen hin auftreten wollen und solchen, die nur nach innen wirken wollen, ist so möglich.
In der Veranstaltung wird dargestellt, welche Rechtsfolgen für Selbsthilfegruppen ab dem neuen Jahr unverändert bleiben und welche neuen Kriterien zu beachten sind (z.B. wie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Gesellschaften im Rechtsverkehr auftreten müssen). Ein besonderes Augenmerk wird auf die rechtliche Einordnung von digitalen Selbsthilfegruppen gelegt.
Termin
Mittwoch, 29.11.2023, 10:00 Uhr
Anmeldedetails
für Menschen aus Selbsthilfegruppen und -initiativen
Mehr Infos und Anmeldung
bei SEKiS Baden-Württemberg unter info@sekis-bw.de
Ort
online