Soforthilfe für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellt 15 Mio. Euro für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Not bereit.

Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können ab August 2020 eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten.

Momentan werden noch die Kriterien und Antragsformulare erstellt, die dann auf der Homepage des Sozialministeriums eingestellt werden.

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