Förderung durch die Stadt Stuttgart

Förderung von Stuttgarter Selbsthilfegruppen durch das Sozialamt:

Sofern der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Arbeit einer Selbsthilfegruppe als förderwürdig anerkannt hat, können im Rahmen der institutionellen Förderung jährliche Betriebskostenzuschüsse gewährt werden.

Förderfähig sind Miet- und Mietnebenkosten, Programmkosten und Beförderungskosten für schwerstbehinderte Besucher*innen. Investitionskosten sind nicht förderfähig.

Anträge müssen schriftlich gestellt werden an:

Landeshauptstadt Stuttgart
Sozialamt
Frau Claudia Ringel-Bickelmaier
Eberhardtstr. 33
70173 Stuttgart
Telefon 0711 216-59132
www.stuttgart.de

Projektförderung im Rahmen der Stuttgarter Gesundheitskonferenz:

Die Förderrichtlinien für den Projektmittelfond „Gesundheitsförderung“ im Rahmen der Stuttgarter Gesundheitskonferenz sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Ansprechpartner ist:

Gesundheitsamt Stuttgart
Sachgebiet strategische Gesundheitsförderung
Herr Heinz-Peter Ohm
Schloßstr. 91
70176 Stuttgart
Telefon 0711 216-59414
E-Mail heinz-peter.ohm@stuttgart.de