KISS Stuttgart - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V. Stuttgart

Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen schreibt vor, dass Internetseiten öffentlicher Anbieter die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen nach den Richtlinien der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)". Barrierefreies Webdesign, auch "Zugänglichkeit" oder "Accessibility", soll bewirken, dass die Inhalte der Internetseite für alle BenutzerInnen - auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen und Bewegungseinschränkunen - lesbar beziehungsweise zugänglich sind.

Bei der Gestaltung von Webseiten wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben und Internetseiten nur mit Hilfe von Zusatzgeräten oder -programmen nutzen können. Dann bilden bestimmte Techniken der Programmierung "Barrieren" für den Zugang zum Internet. Dies können fehlende Texte zur Beschreibung von Dateien und Grafiken, unglückliche Farbkombinationen, nicht bedienbare Navigationsmechanismen und anderes mehr sein.

Bei der Konzeption, Gestaltung und Programmierung des Internet-Auftritts von KISS Stuttgart wurden Kriterien zur "Barrierefreiheit" nach BITV berücksichtigt.

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