Förderung durch Krankenkassen
Seit dem 1.1.2008 gilt für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen der § 20 c SGB V. Es werden Selbsthilfegruppen gefördert, die sich die Prävention und Rehabilitation bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Die Förderung kann finanziell, ideell oder materiell erfolgen.
Im Rahmen der finanziellen Förderung gibt es die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (pauschale Förderung) und die Projektförderung. Grundlage für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 8. September 2008.
Anträge auf finanzielle Förderung müssen schriftlich gestellt werden, teilweise unter Einhaltung von Fristen. Genauere Informationen finden Sie, wenn Sie "pauschale Förderung" oder "Projektförderung" anklicken.
Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens mit dem Folgeantrag nachzuweisen.
Falls Sie Fragen zum Thema "Selbsthilfe-Förderung durch die Krankenkassen" haben oder Hilfe beim Stellen der Anträge brauchen, wenden Sie sich an Frau Rutsch (h.rutsch@kiss-stuttgart.de).