KISS Stuttgart - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V. Stuttgart

Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsschutz für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Vereinen und Selbsthilfegruppen

Bereits zum 1. Januar 2005 haben die Berufsgenossenschaften ihre Leistungen in den Bereich des ehrenamtlichen Engagements hinein erweitert. Vereine und Initiativen können seither entweder kostenlos (BGW und UKBW) oder gegen eine geringe Jahresgebühr von 2,73 Euro (VBG) ihren Ehrenamtlichen Unfallschutz gewähren. Allerdings bestanden seither noch immer einige Versicherungslücken für Ehrenamtliche, die vom Land Baden-Württemberg mit den neuen Sammelversicherungsverträgen zum 1. Januar 2006 geschlossen worden sind. Diese Verträge betreffen auch den Haftpflichtbereich. Sie sind subsidiär, das heißt, eine anderweitige bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung ist vorleistungspflichtig – mit Ausnahme der privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung.

Für die unterschiedlichen Bereiche des ehrenamtlichen Engagements die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

Ehrenamtlich Engagierte im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege

Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen und Sportvereinen

Ehrenamtlich Engagierte für das Gemeinwohl in nicht selbständigen Initiativen und in rechtlich selbstständigen Strukturen, die nicht einer Berufsgenossenschaft angehören

Hiltrud Schwenzer, Sozialforum Tübingen e. V.

Materialien:

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