Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsschutz für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Vereinen und Selbsthilfegruppen
Bereits zum 1. Januar 2005 haben die Berufsgenossenschaften ihre Leistungen in den Bereich des ehrenamtlichen Engagements hinein erweitert. Vereine und Initiativen können seither entweder kostenlos (BGW und UKBW) oder gegen eine geringe Jahresgebühr von 2,73 Euro (VBG) ihren Ehrenamtlichen Unfallschutz gewähren. Allerdings bestanden seither noch immer einige Versicherungslücken für Ehrenamtliche, die vom Land Baden-Württemberg mit den neuen Sammelversicherungsverträgen zum 1. Januar 2006 geschlossen worden sind. Diese Verträge betreffen auch den Haftpflichtbereich. Sie sind subsidiär, das heißt, eine anderweitige bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung ist vorleistungspflichtig – mit Ausnahme der privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
Für die unterschiedlichen Bereiche des ehrenamtlichen Engagements die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Ehrenamtlich Engagierte im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege
- Auch bisher waren alle ehrenamtlich Engagierten in diesen Bereichen durch die BGW umfassend unfallversichert. Dies galt und gilt weiterhin sowohl für Ehrenamtliche in Vereinen wie auch in rechtlich unselbstständigen Initiativen und Gruppen. Es gilt auch dann, wenn die Gruppe oder Initiative gar keine hauptamtlich Beschäftigten bei der BGW gemeldet hat und auch die Ehrenamtlichen der BGW nicht namentlich bekannt sind. Entscheidend ist lediglich, dass die Person für eine Gruppe oder Initiative aktiv war, die sich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrtspflege engagiert.
- Eine Haftpflichtversicherung bestand für die Ehrenamtlichen bisher nur dann, wenn sie für einen Einrichtung aktiv waren, die eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Hier greift jetzt der neue Versicherungsschutz des Landes. Auch Personen in unselbstständigen Initiativen und Gruppen sind jetzt bis 2.000.000,-- Euro bei Personen- und Sachschäden haftpflichtversichert. Selbstständige Vereine, Stiftungen oder Körperschaften werden jedoch nicht aus der Pflicht entlassen, eine eigene Haftpflichtversicherung für ihre Haupt- und Ehrenamtlichen abzuschließen.
Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen und Sportvereinen
- Seit Januar 2005 können alle gemeinnützigen Organisationen auch ihre ehrenamtlichen MitgliederInnen für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bei der VBG gegen die geringe Gebühr von 2,73 Euro/Jahr pro Freiwillige/m gegen die Folgen von Unfall und Berufskrankheiten versichern.
Leisten die Ehrenamtlichen einen Dienst, der nicht in den Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins, der Stiftung oder gemeinnützigen Organisation fällt, kommen folgende Alternativlösungen in Frage:
Entweder die Ehrenamtlichen setzen sich mit ihren Vereinsmitgliedern für eine Aktion einer Gebietskörperschaft oder Religionsgemeinschaft ein (beteiligen sich z.B. bei einer Spielplatzinitiative oder bei einem Gemeindefest), für die eine ausdrückliche Zustimmung oder gar ein Aufruf z.B. der Kommune oder Kirchengemeinde vorliegt). In diesem Fall übernimmt die Unfallkasse des Landes Baden-Württemberg UKBW bei einem Unfall entstehende Krankenhaus-, Transport, Reha- und sonstige Kosten.
Oder die Ehrenamtlichen engagieren sich mit ihrem Verein bei einer Aktivität, die weder die Zustimmung Gebietskörperschaft noch einer Religionsgemeinschaft hat, dennoch aber gemeinnützig und freiwillig ist: Bürger engagieren sich für den Schutz bedrohter Tiere, sammeln für ein Biotop oder machen eine Aktion für eine Verkehrsberuhigung. In diesem Fall greift bei einem Unfall der neue Versicherungsschutz des Landes.
- Für die Haftpflichtversicherung gilt, dass Vereine und sonstige selbstständige Organisationen aufgefordert sind, für ihre ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitgliederInnen für einen Einsatz im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Engagieren sich die MitgliederInnen außerhalb der satzungsgemäßen Ziele der eigenen Organisation ehrenamtlich, greifen die neuen Verträge des Landes, falls nicht eine anderweitige Haftpflicht einer Organisation oder Einrichtung besteht (Schulen, Gemeindeverwaltungen...).
Ehrenamtlich Engagierte für das Gemeinwohl in nicht selbständigen Initiativen und in rechtlich selbstständigen Strukturen, die nicht einer Berufsgenossenschaft angehören
- Viele dieser Ehrenamtlichen waren bereits durch die Neuerungen im Jahr 2005 unfallversichert, wenn sie im Auftrag oder mit ausdrücklicher Zustimmung einer Gemeinde oder Kirche tätig waren. Beispiele sind das Streichen eines Klassenzimmers durch Eltern, das Ausrichten eines Stadtteilfestes mit Einwilligung der Kommune oder das Anbieten von Mittagessen für Schüler durch einen Schulförderverein. Die neue Versicherung deckt jetzt all die Lücken ab, die bislang noch bestanden: zum Beispiel Bürgerinitiativen, stadtteilbezogene Feste und Aktivitäten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kommune, Sport- oder Spielgruppen ohne Vereinsstruktur...
- Haftpflichtversicherung besteht jetzt neu auch für diese Zielgruppen, soweit sie ihre Aktivitäten für das Gemeinwohl in Baden-Württemberg ausüben oder ihr Engagement von Baden-Württemberg ausgeht (Exkursionen). Beispiel: Ein Mitinitiator einer privat organisierten Selbsthilfegruppe beschädigt beim Gruppentreffen in der Wohnung eines Gruppenmitglieds eine Fensterscheibe und der Geschädigte macht Schadensersatzansprüche geltend. Oder eine Mitarbeiterin einer privaten Elterninitiative "Kinderbetreuung" ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen schwere Verletzungen mit einem Spielgerät zufügt. Sie wird wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen. KFZ-Schäden sind in allen Fällen ausgenommen! Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich in diesem Fall zusätzlich zu versichern.
Hiltrud Schwenzer, Sozialforum Tübingen e. V.
Materialien:
- Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsschutz für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Vereinen und Selbsthilfegruppen
- Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Versicherungsschutz
- Broschüre des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg