KISS Stuttgart - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V. Stuttgart

Förderung durch das Land Baden-Württemberg

Es werden Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen gefördert, deren Aktivitäten sich auf Baden-Württemberg auswirken. Gefördert werden kann ideell und finanziell. Die finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich als pauschale Förderung. Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden an:

Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Referat 51
Postfach 103443
70029 Stuttgart
Telefon 0711 - 123-38 13

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