Förderung durch die Stadt Stuttgart
Förderung von Stuttgarter Selbsthilfegruppen:
Gefördert werden können Stuttgarter Selbsthilfegruppen sowohl ideell, als auch materiell und finanziell. Im Rahmen der finanziellen Förderung können Betriebszuschüsse gewährt werden zu den Mietkosten, Raumnebenkosten, Programmkosten und Beförderungskosten für schwerstbehinderte BesucherInnen - sofern der Gemeinderat die Arbeit der Selbsthilfegruppe als förderwürdig anerkannt hat. Investitionskosten z. B. für die Anschaffung eines Kopierers werden nicht gewährt. Anträge müssen schriftlich gestellt werden an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt
Frau Braun
Bismarckstr. 3
70176 Stuttgart
Telefon 0711 - 216-55 65
Förderung von selbstorganisierten Migrantenvereinen:
Eine Kurzinformation der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für Migrantenvereine mit den jeweiligen AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.